Betreuungsassistent/-in

gemäß § 53c SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI)

Voll- und teilstationäre Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime können neben dem eigentlichen Pflegepersonal zusätzlich spezielle Betreuungskräfte (Betreuungsassistentinnen bzw. Betreuungsassistenten) für diejenigen Heimbewohner einsetzen, die infolge psychischer bzw. dementieller Erkrankung oder aber geistiger Behinderung dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind.

Aufgabe der Betreuungsassistenten ist es beispielsweise, Menschen mit Demenz zu betreuen und zu aktivieren, um damit ihr Wohlbefinden und ihre Stimmung positiv zu beeinflussen, z.B. durch das gemeinsame Malen und Basteln, Brett- und Kartenspiele oder die Begleitung bei Ausflügen oder Spaziergängen; besonders wichtig bei dieser Arbeit ist, den erkrankten Menschen zu respektieren und seine Ressourcen zu erhalten.

Entsprechend der Zielsetzung des Gesetzgebers, in erster Linie die Betreuung der vorgenannten Personenkreise zu verbessern, gehören "klassische" pflegerische Tätigkeiten üblicherweise nicht zum Aufgabenbereich der Betreuungsassistenten.

Die Ausbildung zum Betreuungsassistenten / zur Betreuungsassistentin setzt sich aus den nachfolgend aufgeführten Lehrgängen und Modulen zusammen:

  • Ausbildung "Pflegekraft (MHD)" (120 Unterrichtseinheiten + 80 Stunden Praktikum)
  • Modul "Demenziell veränderte Menschen verstehen und begleiten" (40 Unterrichtseinheiten)
  • Modul "Aktivierung von Senioren" (16 Unterrichtseinheiten)
  • Modul "Hauswirtschaft und Ernährung" (30 Unterrichtseinheiten)
  • Betreuungspraktikum

Die vorgenannten Module werden regelmäßig in Teilzeitform und vereinzelt auch als Abendkurs angeboten!

Entsprechend kann die Qualifikation "Betreuungsassistentin / Betreuungsassistent gem. § 53c SGB XI" (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) bei uns - je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten - auf verschiedenen Wegen erlangt werden:

  • in Blockform, indem alle 4 o.g. Ausbildungsabschnitte sowie die zugehörigen Praktika unmittelbar nacheinander absolviert werden
  • aufbauend auf eine frühere Ausbildung zur "Pflegekraft (MHD)" bzw. ehemals Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer.

Die einzelnen Module können hierbei beliebig kombiniert werden - so können sie beispielsweise zunächst an am Kurs "Pflegekraft (MHD)" teilnehmen und später - z.B. im Folgejahr - die zusätzlichen Module "Demenziell veränderte Menschen verstehen und begleiten", "Aktivierung von Senioren" sowie "Hauswirtschaft und Ernährung" besuchen.

Weiterbildungsmöglichkeiten:

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Betreuungsassistentin bzw. zum Betreuungsassistenten können Sie sich durch die Teilnahme an den zusätzlichen Modulen "Palliativbegleitung" (40 Unterrichtseinheiten) sowie "betriebswirtschaftliche Grundlagen" (30 Unterrichtseinheiten) zur Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen (IHK) weiterqualifizieren.

Die Kurse zur/zum "Betreuungsassistentin/Betreuuungsassistenten gem. § 53c SGB XI" finden in Kooperation mit der Stadtgliederung Koblenz des Malteser Hilfsdienstes am Standort Koblenz statt. Nähere Informationen zu diesen und anderen Ausbildungsgängen finden Sie in unserem Bildungsprogramm.

Bitte verwenden Sie zur Suche nach passenden Kursterminen sowie ggf. für Ihre Anmeldung das Suchformular am Ende dieser Seite. Weitere Informationen zu Teilnahmegebühren, Veranstaltungsort und Seminarzeiten finden Sie, wenn Sie in den Suchergebnissen beim entsprechenden Kurs auf "Kursdetails" klicken.

Für weitere Fragen zu unseren sozialpflegerischen Kursangeboten sowie insbesondere auch zu staatlichen Fördermöglichkeiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Wichtige Hinweise für Kursteilnehmer

zu unseren Schutz- und Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf das Coronavirus / CoViD-19

Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Jan Waldorf, MBA

Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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29.10.2024
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