Mit Hilfe des "Abrechnungsformulars für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden" können wir als Leistungserbringer die Kursgebühren für betriebliche Ersthelfer direkt mit der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft abrechnen, das dazu notwendige Formular können Sie sich hier herunterladen. Zum Kurstermin muss die vollständig ausgefüllte Liste im Original mitgebracht werden bzw. vorliegen.
Durch Sie bzw. Ihren Arbeitgeber müssen nur die grün umrandeten Felder ausgefüllt werden, alle weiteren Informationen werden unsererseits ergänzt.
Wichtig sind insbesondere die Angabe der für Ihr Arbeitgeber zuständigen Berufsgenossenschaft, der 15-stelligen Unternehmensnummer "UNR.S" sowie Stempel & Unterschrift im Feld "Bestätigung durch das Unternehmen".
Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Formulars zusätzlich auf folgende Punkte:
- bitte kreuzen Sie im Kopfteil zunächst kein Ausbildungsformat ("Ausbildung", "Fortbildung", "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen") an, da ein falscher Eintrag zu Problemen bei der Abrechnung der Kursgebühren mit der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft (oder ggf. Unfallkasse) führen kann. In Abhängigkeit von den Vorkenntnissen der Teilnehmenden entscheiden Sie (bzw. Ihr Arbeitgeber) & wir bei Inhouse-Kursen gemeinsam, welches Kursformat letztlich durchgeführt wird. Anschließend erfolgt durch uns eine entsprechende (Vor-) Anmeldung des Kurses bei den Berufsgenossenschaften. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, dass das durch uns abgerechnete Kursformat und das bei den Berufsgenossenschaften zur Durchführung angemeldete Kursformat übereinstimmen. Für die Berufsgenossenschaften ist es (insbesondere auch unter Kostengesichtspunkten) in letzter Konsequenz irrelevant, ob eine "Ausbildung" oder eine "Fortbildung" durchgeführt wird - für den Arbeitgeber und die betrieblichen Ersthelfenden aber nicht. In vielen Fällen, in denen seitens des Arbeitgebers ursprünglich eine "Erste Hilfe Fortbildung" in Form eines Inhouse-Seminars angefragt wurde, wird schlussendlich eine (Grund-) Ausbildung in Erster Hilfe durchgeführt - z.B. weil einzelne Teilnehmende nicht über die notwendigen Vorkenntnissse verfügen oder die vorangegangene Teilnahme an einem Grundkurs in Erster Hilfe nach unserer Einschätzung zu lange zurückliegt. Wir informieren Sie spätestens bei Kursbeginn darüber, für welches Kursformat sich Ihr Arbeitgeber entschieden hat (und welches Kursformat im Anschluss unsererseits bei den Berufsgenossenschaften zur Durchführung angemeldet wurde), auf dieser Basis kann dann die entsprechende Eintragung auf dem Formular erfolgen. Sollten Sie als einzelner Teilnehmer an einem Kurs auf unserer Kreisgeschäftsstelle in Neuwied teilnehmen, können Sie ggf. grundsätzlich das Kursformat "Ausbildung" ankreuzen.
- sollten Teilnehmer/innen aus mehreren Unternehmen bzw. Einrichtungen am gleichen Kurs teilnehmen, muss aufgrund der ggf. unterschiedlichen Zugehörigkeit zu verschiedenen Berufsgenossenschaften und / oder unterschiedlichen UNR.S-Nummern jeweils ein Formular pro Unternehmen ausgestellt werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass auf einem Formular nur max. 10 Teilnehmer/innen eingetragen werden dürfen. Bei mehr als 10 Teilnehmer/innen aus dem gleichen Unternehmen ist ggf. ein zweites Formular zu verwenden.
- es dürfen nur Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer eingetragen werden, für welche eine Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft möglich ist. Sollten bei Inhouse-Seminaren weitere Personen am Kurs teilnehmen, dürfen diese nicht auf dem Abrechnungsformular eingetragen werden. Stattdessen sind die Kursgebühren für den entsprechenden Teilnehmerkreis ggf. durch das Unternehmen (bei nicht über die BG abrechenbaren Mitarbeitenden) oder aber die Teilnehmenden selbst (z.B. bei Familienangehörigen von Mitarbeitenden) zu tragen. Dies gilt beispielsweise auch, falls ein Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Personen mit abgeschlossener Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder einer sanitäts- bzw. rettungsdienstlichen Qualifikation zur Kursteilnahme entsendet, da für den vorgenannten Personenkreis eine Kostenübernahme seitens der BGW grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
- alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer müssen das Formular eigenhändig unterschreiben, Unterschriften "in Vertretung" u.ä. sind ausdrücklich nicht zulässig
Sollten Sie Fragen zum Abrechnungsformular haben oder Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung! Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen per E-Mail, da wir als rein ehrenamtliche Dienststelle des Malteser Hilfsdienstes nicht über ein permanent besetztes Büro verfügen & eine telefonische Erreichbarkeit nicht immer gegeben ist. Sofern Sie bei Kontaktaufnahme eine Telefonnummer angeben, rufen wir Sie selbstverständlich gerne - und im Regelfall umgehend - zurück.